Luftschloss

RumpelHeini

Stammi
04. Aug. 2014
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Tag die Damen und Herren,

folgende Frage: Da ja frei schwebende Konstruktionen grundsätzlich unerwünscht sind, was ich auch befürworte, stellt sich mir die Frage, ob ein kleines Luftschloss auf einer künstlichen Wolke, etwa auf Höhe der normalen Wolke erlaubt wäre.
 
Regeln schrieb:
Einzige Ausnahme: Fliegende Bauten sind ausdrücklich erlaubt wenn es sich um ein Flugobjekt oder ein Tier / Fabelwesen handelt, wie zum Beispiel ein Heißluftballon oder ein Drache.

Ich würde sagen: ja, aber keine Ahnung ob die Anderen das genauso sehen - es hängt davon ab wie du das Ding "kategorisierst" :D (und ggf. ob man es dir durchgehen lässt das Teil als "Fabelwesen" zu deklarieren xD)
 
Ich würde sagen: ja, aber keine Ahnung ob die Anderen das genauso sehen - es hängt davon ab wie du das Ding "kategorisierst" :D (und ggf. ob man es dir durchgehen lässt das Teil als "Fabelwesen" zu deklarieren xD)
Nicht eher als Flugobjekt?
 
äh... ja... in meiner geistigen Umnachtung hab ich "Flugobjekt" überlesen - weil sich das ja aus der Sache an sich ergibt :D

Dann hat sich das ja eigentlich eh erledigt, Fliegendes Schloss = Flugobjekt = Erlaubt ?
 
Hat das fliegende Schloß zufällig Flügel und einen Antrieb? [emoji14]
Noch dazu ist ein Schloß (auf einer Wolke) definitiv kein Fabelwesen. :|

Also fliegende Schlösser sind zu viel, sorry. ;)

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